3003.1-J
Änderung der Bekanntmachung über
Zentrale Verwaltungseinrichtungen der bayerischen Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 30. Januar 2019, Az. B2 - 3200 - VI - 9219/2018
- 1.
- Die Bekanntmachung über Zentrale Verwaltungseinrichtungen der bayerischen Justiz vom
17. Oktober 2013 (JMBl. S. 154), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Juni 2017
(JMBl. S. 81) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: - 1.1
- In Nr. 1 werden nach dem Wort „Oberlandesgerichten“ die Wörter „und den Generalstaatsanwaltschaften“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 1.3 wird nach dem Wort „Justizakademie“ der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
- 1.3
- Nach Nr. 1.3 wird folgende Nr. 1.4 eingefügt:
- „1.4
- Generalstaatsanwaltschaft München:
Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV BY).“
- 1.4
- In Nr. 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Oberlandesgerichts“ die Wörter „oder der Generalstaatsanwalt“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor