Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 66 vom 13.02.2019

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Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Sonstige Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 17. Januar 2019, Az. 73c-U8724.3-2019/1-2

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm existiert ein Konzept, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Konzept basiert auf der Anwendung standardisierter Methoden für die Kartierung von Lärm, der Übermittlung von Informationen über Umgebungslärm sowie der Erstellung von Aktionsplänen.

Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern.

Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit § 47d Abs. 3 Satz 2 BImSchG erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Um dem Rechnung zu tragen, erhalten Bürger und Gemeinden die Gelegenheit, in einem zweistufigen Prozess einen Beitrag zur Erstellung der Lärmaktionsplanung der
3. Runde zu leisten.

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Gemeinden auf der Internetseite www.umgebungslaerm.bayern.de vom 28. Februar – 28. März 2019 zielgerichtete Multiple-Choice Fragen zum Umgebungslärm beantworten, die anschließend im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung ausgewertet und analysiert werden.

Die Ergebnisse aus der ersten Stufe sowie der Entwurf der Lärmaktionsplanung können in der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Auf der Grundlage der eingesehenen Unterlagen können innerhalb von vier Wochen auf elektronischem Weg Rückmeldungen abgegeben werden, die für die Lärmaktionsplanung entsprechend berücksichtigt werden. Die Ankündigung zur Durchführung der zweiten Stufe wird im Bayerischen Ministerialblatt sowie auf der oben genannten Internetseite bekannt gemacht.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor