7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Technologieförderungsprogramms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Dezember 2018 Az.: 47-6668/294
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Technologieförderungsprogramms vom 18. Dezember 2014 (AllMBl. 2015, S. 19), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. Juli 2017 (AllMBl. 2017, S. 322) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8 wird der Wortlaut wie folgt gefasst:
„Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft und mit Ablauf des
30. Juni 2019 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor