2126.2-G
Änderung der Bekanntmachung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen
(§ 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 6. Februar 2019, Az. 51-G8360.82-2018/1-5
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen (§ 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes) vom 24. September 2013 (AllMBl. S. 425) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2 Satz 1 Buchst. h werden die Wörter „– Impfung für Frauen und Mädchen“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 3 Abs. 1 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 79 Abs. 5“ die Angabe „und 6“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin