Termin für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 15. Februar 2019, Az. B1-1367-4-4
Gemeinden
Verwaltungsgemeinschaften
Landkreise
nachrichtlich
Landratsämter
Regierungen
Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund des Art. 9 Abs. 2 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2020
Sonntag, den 15. März 2020
festgesetzt.
Günter Schuster
Ministerialdirektor