Neubesetzung der Stelle der Direktorin/des Direktors (m/w/d)
des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Januar 2020, Az. IV.10-BP4023-6b.539
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle der Direktorin bzw. des Direktors (m/w/d) des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung – ISB – (Besoldungsgruppe B 3) neu zu besetzen.
Gemäß der Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB-Verordnung – ISBV) obliegt es dem Staatsinstitut, die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis für die Schule nutzbar zu machen. Es unterstützt und berät das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Weiterentwicklung des gegliederten bayerischen Schulwesens. Dabei hat das ISB insbesondere die Aufgaben,
- die pädagogische, didaktische und methodische Arbeit der Schulen zu fördern,
- die Lehrpläne aller Schularten zu entwickeln,
- an der Erstellung von zentralen Prüfungsaufgaben und Tests mitzuarbeiten,
- die Innere Schulentwicklung zu unterstützen,
- Schulversuche anzuregen, zu begleiten und auszuwerten,
- Erkenntnisse und Inhalte der Medienpädagogik und Mediendidaktik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik für die Schulen nutzbar zu machen sowie
- bei der Lehrerfortbildung mitzuwirken und mit den Einrichtungen der Lehrerfortbildung zusammenzuarbeiten.
Der Direktorin bzw. dem Direktor obliegt die Leitung der Behörde und damit die Fach- und Ressourcenverantwortung für das ISB. Sie bzw. er ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Behördenleitung ist somit verantwortlich für alle schulfachlichen Aufgabenstellungen sowie für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten (bei einem derzeitigen Stellenbestand von 72 Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie von 29 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Sie bzw. er steht zugleich dem Verwaltungsbetrieb vor und vertritt das ISB nach außen.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die aktuell im bayerischen staatlichen Schuldienst oder an einer sonstigen Behörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus tätig sind.
Vorausgesetzt werden:
- die erfolgreiche mehrjährige (mind. zweijährige) Wahrnehmung der Funktion einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters,
- ein weit überdurchschnittliches Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch eine hervorragende aktuelle dienstliche Beurteilung (es wird ein Gesamtprädikat von „BG“ oder besser bzw. entsprechende Bewertung im Rahmen des 16-Punkte-Bewertungssystems erwartet),
- Belastbarkeit und Innovationskraft,
- überzeugendes Auftreten als Führungskraft sowie ein besonders konstruktiver Führungsstil, der lösungsorientiert unterschiedliche Interessen und Erwartungshaltungen berücksichtigt,
- ein besonders hohes Maß an Organisations- und Planungsvermögen sowie Entscheidungsfreude,
- ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zur erfolgreichen Umsetzung von Verwaltungsvorschriften und -vorgaben sowie zum wirtschaftlichen Handeln gemäß den Maßgaben der bayerischen Haushaltsgesetzgebung,
- Fähigkeit und Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit und
- die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als aufsichtführender Behörde sowie den vielfältigen Partnern wie insbesondere der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen.
Nachweisbare Erfahrungen im Qualitätsmanagement und Change Management, im Bereich der Digitalen Bildung sowie nachweisbare fundierte Verwaltungskenntnisse und nachweisbare Kenntnisse im kaufmännischen Bereich sind wünschenswert.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle auf Grundlage des Vergleichs der aktuellen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich geeignet sein, erfolgt die Durchführung eines wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahrens gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 4 LlbG.
Beförderungs- und Versetzungsbewerber nehmen am gesamten Auswahlprozess unterschiedslos teil.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin/des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (v.a. tabellarischer Lebenslauf und aktuelle dienstliche Beurteilung) spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt
- auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. IV.10, und zeitgleich
- per E-Mail an ulrich.seiser@stmuk.bayern.de
zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter von Ref. IV.10, Herrn MR Dr. Ulrich Seiser.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt B Nr. 4.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) bzw. vgl. Abschnitt B Nr. 7 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90).
Herbert Püls
Ministerialdirektor