Landesentwicklungsplan Hessen 2000
Vierte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 24. Februar 2020, Az. 8570/17/1
Das Bundesland Hessen hat die vierte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 erarbeitet und mit Schreiben vom 15. Januar 2020 das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur vierten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 in der Zeit vom 16. März bis 16. April 2020 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 empfehlenswert. Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum über die Internetseite der Landesentwicklung Bayern (www.landesentwicklung-bayern.de) unter der Rubrik „Instrumente“ und dem Reiter „Landesentwicklungsprogramm“ als Link abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 16. April 2020. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Sabine Jarothe
Amtschefin