Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 115 vom 16.03.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2154-I
  • Verwaltung
  • Zivile Verteidigung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
  • Katastrophenschutz

2154-I

Corona-Pandemie: Feststellung des Katastrophenfalls

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 16. März 2020, Az. D4-2257-3-35

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.

Begründung:

Die Corona-Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Joachim Herrmann

Staatsminister