2154-I
Corona-Pandemie: Feststellung des Katastrophenfalls
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 16. März 2020, Az. D4-2257-3-35
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:
Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.
Begründung:
Die Corona-Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
Joachim Herrmann
Staatsminister