2236.2.1-K
Schulversuch „Werte.BS – Werte und Demokratie
an der Berufsschule erfahren und erleben“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Februar 2020, Az. IV.11-BS9641.2-7b.2 469
Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Werte.BS – Werte und Demokratie an der Berufsschule erfahren und erleben“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
1Der Schulversuch verfolgt vier zentrale Zielstellungen:
- Intensivierung und Ausbau der Wertebildung und Demokratieerziehung in allen drei Handlungsfeldern der Schulentwicklung (Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung) an der Berufsschule und Berufsfachschule;
- Schaffen von Gelegenheiten für eine intensivere Erfahr- und Erlebbarkeit von Werten und Demokratie;
- systematische fächerübergreifende Verankerung von Wertebildung und Demokratieerziehung;
- Einbringen der entwickelten Maßnahmen bei der Einführung des neuen Lehrplans Politik und Gesellschaft und bei der Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an der Berufsschule.
2Konkret sind insbesondere folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
- Unterrichtsentwicklung, dabei u. a.
- Etablierung fächerübergreifender Strukturen, z. B. durch Entwicklung von aufeinander abgestimmten Didaktischen Jahresplänen;
- Realisierung innovativer methodischer Ansätze, z. B. „Lernen durch Engagement“;
- Aufgreifen zukunftsweisender Themenfelder, wie Digitale Ethik, Ökologie und Nachhaltigkeit, Vielfalt und interkulturelle Kompetenz;
- begleitende Maßnahmen bei der Implementierung des neuen Lehrplans Politik und Gesellschaft sowie bei der Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an der Berufsschule;
- Ausbau der Schülermitverantwortung (SMV) durch Konzeption und Erprobung neuer Beteiligungsformate, auch in digitaler Form;
- Einbeziehen der Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Lernortkooperation;
- Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen (QmbS).
2.
1Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Rico Behrens (Katholische Universität Ingolstadt-Eichstätt) und Prof. Dr. Karl-Heinz Gerholz (Otto-Friedrich-Universität Bamberg).
3.
Der Schulversuch beginnt zum Schulhalbjahr 2019/2020 und endet mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2022/2023.
4.
1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule |
Adresse |
Schulnr. |
Rg.-Bez. |
|
1 | Staatliche Berufsschule Eichstätt | Burgstraße 22 85072 Eichstätt |
1646 | Obb. |
2 | Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn | Innstraße 41 84453 Mühldorf am Inn |
Z103 | Obb. |
3 | Staatliche Berufsschule II Deggendorf | Egger Straße 30 94469 Deggendorf |
3026 | Ndb. |
4 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden in der Oberpfalz | Stockerhutweg 52 92637 Weiden |
Z311 | Opf. |
5 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau | Pestalozzistraße 2 95676 Wiesau |
Z309 | Opf. |
6 | Staatliche Berufsschule II Bamberg | Dr.-von-Schmitt-Straße 12 96050 Bamberg |
5021 | Ofr. |
7 | Staatliche Berufsschule III Bamberg | Dr.-von-Schmitt-Straße 12 96050 Bamberg |
5015 | Ofr. |
8 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf | Brauhausstraße 9b 91522 Ansbach |
Z510 | Mfr. |
9 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land | Rudolfshofer Straße 30 91207 Lauf a.d. Pegnitz |
Z521 | Mfr. |
10 | Berufliches Schulzentrum Scheinfeld | Goethestraße 6 91443 Scheinfeld |
Z515, 6204 |
Mfr. |
11 | Franz-Oberthür-Schule Würzburg, Städtisches Berufliches Schulzentrum I | Zwerchgraben 2 97074 Würzburg |
7064 | Ufr. |
12 | Staatliche Berufsschule Ostallgäu | Peter-Dörfler-Straße 20 87616 Marktoberdorf |
8044 | Schw. |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
5.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februars 2023 außer Kraft.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin