Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. März 2020, Az. V.10-BP4042.0/92/3
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) an der Deutschen Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes) ist zu besetzen:
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2020 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 30. April 2020 |
Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 713
Deutsches Sprachdiplom der KMK l und II
Deutsches Internationales Abitur
Landeseigener Schulabschluss Sekundarstufe II
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Herbert Püls
Ministerialdirektor