Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/
eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die Grund- und Mittelschulen
an der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. März 2020, Az. IV.9-BS4305.11-6a.23 285
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis ist zum 1. August 2020 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für München ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in München.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 + AZ (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBI. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316), folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
- Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, Coaching, kollegiale Fallberatung)
- Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
- Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen
- Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß § 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs)
- mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe
- Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen bzw. Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Die Regierung von Oberbayern legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis zuständige Dienstvorgesetzte erstellt die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. IV.9).
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau OStRin Mira Neygandhi (Tel.: 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung:
- bei der Regierung von Oberbayern: zwei Wochen
- bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West: drei Wochen
- zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9): fünf Wochen
nach Veröffentlichung im BayMBI.
Herbert Püls
Ministerialdirektor