2126.8.2-F
Änderung der Absicherungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 25. März 2020, Az. 62-FV 6800.9-1/1
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Absicherungsrichtlinien (AbR) vom 21. Januar 2015 (FMBl. S. 53) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2.
- In Nr. 2.1.2 Satz 1 wird das Wort „Freistaats“ durch das Wort „Freistaates“ ersetzt.
- 3.
- Nr. 2.2.4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Abtretung ist in Textform den jeweiligen Grundpfandgläubigern anzuzeigen und von diesen bestätigen zu lassen.“
- 4.
- In Nr. 4 werden die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor