Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 183 vom 08.04.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2126.8.2-F
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Krankenhauswesen
  • Krankenhausfinanzierung

2126.8.2-F

Änderung der Absicherungsrichtlinien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 25. März 2020, Az. 62-FV 6800.9-1/1

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Absicherungsrichtlinien (AbR) vom 21. Januar 2015 (FMBl. S. 53) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2.
In Nr. 2.1.2 Satz 1 wird das Wort „Freistaats“ durch das Wort „Freistaates“ ersetzt.
3.
Nr. 2.2.4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Abtretung ist in Textform den jeweiligen Grundpfandgläubigern anzuzeigen und von diesen bestätigen zu lassen.“

4.
In Nr. 4 werden die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor