Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I und 2021/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. März 2020, Az. IV.5-BS5111-PRA.211 714
Im Jahr 2021 werden Vorbereitungsdienste (2021 I und 2021 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBI. S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK) angeboten.
1.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen werden, die
- 1.1
- die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBI. S. 180) geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
- 1.2
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
- 1.3
- die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
- Der Vorbereitungsdienst 2021 I beginnt am 15. Februar 2021 und endet am 17. Februar 2023. Letzter Meldetag ist der 15. September 2020.
- Der Vorbereitungsdienst 2021 II beginnt am 15. September 2021 und endet am 11. September 2023. Letzter Meldetag ist der 15. April 2021.
- 2.2
- Meldeverfahren
Alle Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
- 2021 I füllen ab dem 15. Juli 2020,
- 2021 II ab dem 15. Februar 2021
unter www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online aus, drucken diese aus und unterschreiben sie händisch. Die unterschriebenen Meldeunterlagen sind innerhalb der Meldefrist per Post an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDGY, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen zu übermitteln.
Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter oben genanntem Link.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen im Rahmen der Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zu richten.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 16