Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 213 vom 22.04.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 13749C2095987892FC6D074BF257DF37B20DBCB4519685EDCEDC87EFC1138C03

Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. März 2020, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.21 491

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Berufliche Oberschule Neusäß, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Ein Aufgabenschwerpunkt der Stelle liegt in der Verantwortung für die digitale Verwaltung, insbesondere für Einsatz und Pflege der Personal-, Stundenplan- und Schulverwaltungsprogramme (Atlantis, Untis, WebUntis).

Zu den Aufgaben zählen zudem:

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Jahresstundenplans und bei erforderlichen Änderungen der Stundenplanung im Lauf des Schuljahres
  • Mitarbeit bei Verwaltung des Notenprogramms, bei Zeugnisdruck und bei der Ausgabe von Bescheinigungen
  • Mitarbeit bei Organisation von Unterrichtsgruppen und bei der Planung der Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen aller Art, einschließlich der Konferenzen
  • Beratung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung, insbesondere im Hinblick auf Stundenplanangelegenheiten sowie bei der Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen
  • Erstellung von Schulstatistiken
  • Mitwirkung bei der Vertretungsplanung

Von der Bewerberin/dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:

  • Erfahrung im Unterricht an der Beruflichen Oberschule
  • überdurchschnittliche IT-Kompetenzen in der Arbeit mit Schulverwaltungsprogrammen (Untis, WebUntis, Atlantis)
  • Organisations- und Kommunikationsgeschick sowie Teamfähigkeit
  • Eigeninitiative und Mitarbeit in der Schulentwicklung
  • enge Zusammenarbeit mit dem Sekretariat und der Schulleitung
  • hohe Einsatzbereitschaft und Problemlösungskompetenz

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerisches Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

Herbert Püls

Ministerialdirektor