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Konsultation der Festlegungsbeschlüsse betreffend Vorgaben von
zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen
und Tätigkeitsabschlüssen im Strom- und Gasbereich
Bekanntmachung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
vom 29. April 2020, Az. GR-5940/7/1, GR-5940/8/1
Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern (die „Regulierungskammer“) als Landesregulierungsbehörde hat – im Einklang mit der Bundesnetzagentur und einigen anderen Landesregulierungsbehörden – von Amts wegen sowohl für den Strom- als auch für den Gasbereich jeweils ein Verfahren zur Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 6b Abs. 6 Sätze 1 und 2, Abs. 1 Satz 1 EnWG innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs eingeleitet.
Die Regulierungskammer hat die Entwurfsfassungen der Festlegungsbeschlüsse für den Strombereich (Gz. GR-5940/7/1) und für den Gasbereich (Gz. GR-5940/8/1) einschließlich ihrer jeweiligen Anlagen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die vorgenannten Dokumente können unter
https://www.regulierungskammer-bayern.de/veroeffentlichungen
abgerufen und heruntergeladen werden. Die Festlegungsbeschlüsse und deren jeweilige Anlagen orientieren sich im Wesentlichen an den einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 25.11.2019 im Strombereich (BK8-19/00002-A) und im Gasbereich (Gz. BK9-19/613-1), weichen jedoch in einzelnen Aspekten von diesen ab.
Hiermit gibt die Regulierungskammer den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gelegenheit, bis einschließlich
29.05.2020 |
(Eingang bei der Regulierungskammer) |
zu den beabsichtigten Festlegungsbeschlüssen der Regulierungskammer Stellung zu nehmen (Konsultation).
Die nach § 67 Abs. 1 EnWG grundsätzlich erforderliche individuelle Anhörung der einzelnen Adressaten der Festlegungsbeschlüsse wird analog den Regelungen des § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG und des Art. 28 Abs. 2 Nr. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch die Konsultation ersetzt.
Die Vorsitzende der Regulierungskammer
Karin Dichtl-Rebling
Ministerialrätin