Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 26 vom 22.01.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.2.4-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Schüler

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Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von
Schule und Berufsberatung in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. Dezember 2019, Az. IV.11-BS4305.15/76

1.Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben am 29. November 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. 2Diese wird im Anhang wiedergegeben. 3Die Rahmenvereinbarung ist von den Schulen zu beachten.

2.Geltungsbereich

1Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. 2Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.

3.Inkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Die Bekanntmachung vom 18. Juli 2006 (KWMBl. I S. 186) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

Anlage