2230.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung über den
Schulversuch „Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. April 2020, Az. VI.5-BS9202-3-7a.13 793
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Schulversuch „Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“ vom 27. Juli 2016 (KWMBl. S. 194), die durch Bekanntmachung vom 24. April 2017 (KWMBl. S. 90) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „2019/2020“ durch die Angabe „2022/2023“ ersetzt.
- 2.
- Die Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor