265-I
Änderung der Bekanntmachung über die volle Gebührenhöhe
für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 DVAsyl
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 13. Mai 2020, Az. G6-6737-1-29
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die volle Gebührenhöhe für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 DVAsyl vom 18. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 443, 2020 Nr. 188) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2018 und 2019“ durch die Angabe „2018, 2019 und 2020“ ersetzt.
- 1.2
- In Satz 1 wird nach dem Wort „bis“ die Angabe „2019“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
- 1.3
- Nach Nr. 5 wird folgende Nr. 6 angefügt:
- „6.
- Eine volle Benutzungsgebühr für das Gebührenjahr 2020 beträgt 343,24 Euro.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 2019 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor