Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 3 vom 15.01.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.4.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)
  • Allgemeines

2236.4.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen
Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für
Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. Dezember 2019, Az. VI.5-BS9500-3-7a.128 062

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2019 (BayMBl. Nr. 32) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus“ und die Wörter „Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministerium für Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.2
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der Überschrift wird die Angabe „2018/2019“ durch die Angabe „2019/2020“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 1 wird die Angabe „Kinderpflege 2019“ durch die Angabe „Kinderpflege 2020“ ersetzt und die Wörter „Montag, 11. März 2019“ werden durch die Wörter „Montag, 9. März 2020“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor