Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2021/2022
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. Mai 2020, Az. VI.6-BS9610-6-7a.31 027
- 1.
- Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 22. Februar bis 5. März 2021 entgegengenommen.
- 2.
- Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
- 3.
- Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 10. März 2021 statt.
- 4.
- Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2021 statt.
- 5.
- Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2021 statt.
- 6.
- Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2021 statt.
- 7.
- Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
- 8.
- Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 24