2154-I
Corona-Pandemie: Feststellung des Endes der Katastrophe in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 16. Juni 2020, Az. D4-2257-3-35
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:
Das Ende der am 16. März 2020 festgestellten Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) wird mit Ablauf des 16. Juni 2020 festgestellt.
Begründung:
Am 16. März 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern festgestellt (BayMBl. Nr. 115). Die Infektionszahlen sind nunmehr stark rückläufig. Sie bewegen sich seit einiger Zeit ebenso wie die anderen maßgeblichen Indikatoren auf niedrigem Niveau. Die Gefahr im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BayKSG kann daher auf andere Weise als im Zusammenwirken der im Katastrophenschutz unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde Mitwirkenden abgewendet werden. Ein Ereignis im Sinne des Art. 1 Abs. 2 BayKSG liegt nicht mehr vor. Daher ist das Ende der Katastrophe nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG festzustellen.
Joachim Herrmann
Staatsminister