Hinweis auf die Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung
für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen
an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen
Die Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 21. April 1997 (GVBl. S. 154, BayRS 2038-3-4-7-6-K/I), die zuletzt durch § 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, wurde durch Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen vom 15. Mai 2020 (GVBl. S. 280) geändert.