913-B
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und
gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen,
Ausgabe 2007, Fassung 2013 TL Bitumen-StB 07/13
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 25. Mai 2020, Az. 49-43433-3
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 08/2019
Vorbemerkung zur Änderung
1Die Änderungen und Ergänzungen enthalten unter anderem Prüfungen zur Erfahrungssammlung an ausgewählten Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen, die seit 2013 zentral gesammelt und statistisch ausgewertet wurden. 2Auf der Grundlage der Ergebnisse des hierzu initiierten Forschungsprojekts und der parallel stattgefundenen Präzisierung und Anpassung der zugehörigen Arbeitsanleitungen für die Prüfungen im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sowie die Erstellung einer Arbeitsanleitung für die Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (AL BBR-Prüfung) ist es erforderlich, die Prüfmodalitäten an die neuen Erkenntnisse anzupassen.
1.
1Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus Industrie, Straßenbauverwaltung und der Wissenschaft erarbeitet. 2Die TL Bitumen-StB 07/13 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. 3Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittelnormen
- der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Anforderungen an Straßenbaubitumen“ und
- der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Rahmenwerk für die Spezifikation von gebrauchsfertigen Polymermodifizierten Bitumen“
dar.
2.
Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zu Grunde zu legen.
2.1
1Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten. 2Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen höheren Modifizierungsgrad aufweisen, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen und können den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 für den Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand auch um mehr als 8 °C überschreiten.
3Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:
Sorte | Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel [°C] |
---|---|
120/200-40 A | 40 bis 48 |
45/80-50 A | 50 bis 58 |
25/55-55 A | 55 bis 63 |
10/40-65 A | 65 bis 73 |
40/100-65 A | ≥ 65 |
25/55-55 A RC | ≥ 55 |
10/40-65 A RC | ≥ 65 |
4Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel, liegen:
Bindemittel |
Deklarationsspanne für den Erweichungspunkt Ring und Kugel [K] |
---|---|
25/55-55 A RC | 8 |
10/40-65 A RC | 8 |
40/100-65 A | 12 |
mit viskositätsverändernden Zusätzen | 12 |
5Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließen, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.
2.2
Der Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Bestimmungen des Verformungsverhaltens im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sind nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) - Durchführung im Temperatursweep“ (AL DSR-Prüfung (T-Sweep)) durchzuführen.“
2.3
Der Absatz wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Das Verhalten bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) ist nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR)“ (AL BBR-Prüfung) zu bestimmen.“
2.4
1Im Abschnitt 5.5 „Prüfungen im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit“ wird die Tabelle 5 durch die nachfolgende Tabelle 5 ersetzt.
2Die Prüfergebnisse der in der Tabelle 5 genannten Prüfungen sind für eine zentrale Auswertung unter https://bitumen.gbbmvi.bund.de zur Verfügung zu stellen.
3Tabelle 5: Quartalsweise Prüfungen an Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen
Merkmal oder Eigenschaft | Prüfmethode | Alterungszustand | ||
---|---|---|---|---|
frisch | nach RTFOT (DIN EN 12607-1) | nach RTFOT plus PAV1) (DIN EN 14769) |
||
Penetration bei 25 °C | DIN EN 1426 | X | X | X |
Erweichungspunkt Ring und Kugel | DIN EN 1427 | X | X | X |
Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer (DSR) |
AL DSR-Prüfung (T-Sweep) |
X | X | X |
Verhalten bei tiefen Temperaturen – Biegebalkenrheometer (BBR) | AL BBR-Prüfung | X | - | X |
4Alle im Abschnitt 5.5 aufgeführten Prüfungen sind analog zum bisherigen Vorgehen auch für die Polymermodifizierten Bitumen 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC durchzuführen.
2.5
Im Anhang B „Technische Regelwerke“ sind in der Auflistung folgende Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen:
DIN |
|
|
|
|
|
FGSV | AL BBR-Prüfung | Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) (FGSV 715) |
AL DSR-Prüfung (T-Sweep) |
Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) – Durchführung im Temperatursweep (FGSV 722) |
3.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 17. Mai 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 29. August 2016 (AllMBl. 2016, S. 2115) außer Kraft.
4.
Die TL Bitumen-StB 07/13 können unter der FGSV-Nr. 794 bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Brigitta Brunner
Ministerialdirektorin