Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 359 vom 24.06.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und
gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen,
Ausgabe 2007, Fassung 2013 TL Bitumen-StB 07/13

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 25. Mai 2020, Az. 49-43433-3

Regierungen

Autobahndirektionen

Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

Landesbaudirektion

nachrichtlich

Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Städtetag

Bayerischer Gemeindetag

Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 08/2019

Vorbemerkung zur Änderung

1Die Änderungen und Ergänzungen enthalten unter anderem Prüfungen zur Erfahrungssammlung an ausgewählten Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen, die seit 2013 zentral gesammelt und statistisch ausgewertet wurden. 2Auf der Grundlage der Ergebnisse des hierzu initiierten Forschungsprojekts und der parallel stattgefundenen Präzisierung und Anpassung der zugehörigen Arbeitsanleitungen für die Prüfungen im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sowie die Erstellung einer Arbeitsanleitung für die Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (AL BBR-Prüfung) ist es erforderlich, die Prüfmodalitäten an die neuen Erkenntnisse anzupassen.

1.Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus Industrie, Straßenbauverwaltung und der Wissenschaft erarbeitet. 2Die TL Bitumen-StB 07/13 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. 3Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittelnormen

  • der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Anforderungen an Straßenbaubitumen“ und
  • der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Rahmenwerk für die Spezifikation von gebrauchsfertigen Polymermodifizierten Bitumen“

dar.

2.Anwendung

Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zu Grunde zu legen.

2.1Zu Abschnitt 2.3 der TL Bitumen-StB 07/13

1Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten. 2Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen höheren Modifizierungsgrad aufweisen, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen und können den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 für den Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand auch um mehr als 8 °C überschreiten.

3Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:

Sorte Grenzwerte
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [°C]
120/200-40 A 40 bis 48
45/80-50 A 50 bis 58
25/55-55 A 55 bis 63
10/40-65 A 65 bis 73
40/100-65 A ≥ 65
25/55-55 A RC ≥ 55
10/40-65 A RC ≥ 65

4Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel, liegen:

Bindemittel Deklarationsspanne
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [K]
25/55-55 A RC 8
10/40-65 A RC 8
40/100-65 A 12
mit viskositätsverändernden Zusätzen 12

5Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließen, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.

2.2Zu Abschnitt 5.3 der TL Bitumen-StB 07/13

Der Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„Bestimmungen des Verformungsverhaltens im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sind nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) - Durchführung im Temperatursweep“ (AL DSR-Prüfung (T-Sweep)) durchzuführen.“

2.3Zu Abschnitt 5.4 der TL Bitumen-StB 07/13

Der Absatz wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„Das Verhalten bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) ist nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR)“ (AL BBR-Prüfung) zu bestimmen.“

2.4Zu Abschnitt 5.5 der TL Bitumen-StB 07/13

1Im Abschnitt 5.5 „Prüfungen im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit“ wird die Tabelle 5 durch die nachfolgende Tabelle 5 ersetzt.

2Die Prüfergebnisse der in der Tabelle 5 genannten Prüfungen sind für eine zentrale Auswertung unter https://bitumen.gbbmvi.bund.de zur Verfügung zu stellen.

3Tabelle 5: Quartalsweise Prüfungen an Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen

Merkmal oder Eigenschaft Prüfmethode Alterungszustand
frisch nach RTFOT (DIN EN 12607-1) nach RTFOT
plus PAV1)
(DIN EN 14769)
Penetration bei 25 °C DIN EN 1426 X X X
Erweichungspunkt Ring und Kugel DIN EN 1427 X X X
Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer (DSR) AL DSR-Prüfung
(T-Sweep)
X X X
Verhalten bei tiefen Temperaturen – Biegebalkenrheometer (BBR) AL BBR-Prüfung X - X
1)
bei Alterungstemperatur (100 ± 1) °C und Alterungsdauer 20 h ± 10 min

4Alle im Abschnitt 5.5 aufgeführten Prüfungen sind analog zum bisherigen Vorgehen auch für die Polymermodifizierten Bitumen 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC durchzuführen.

2.5Zu Anhang B der TL Bitumen-StB 07/13

Im Anhang B „Technische Regelwerke“ sind in der Auflistung folgende Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen:

DIN DIN EN 14770 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Bestimmung des komplexen Schwermoduls und des Phasenwinkels Dynamisches Scherrheometer (DSR)
DIN EN 14771 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Bestimmung der Biegekriechsteifigkeit -
FGSV AL BBR-Prüfung Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) (FGSV 715)
AL MSCR-Prüfung (DSR)

AL DSR-Prüfung (T-Sweep)

Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) – Durchführung im Temperatursweep (FGSV 722) der MSCR-Prüfung (Multiple Stress Creep and Recovery Test (FGSV 723)

3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 17. Mai 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 29. August 2016 (AllMBl. 2016, S. 2115) außer Kraft.

4.Bezugsmöglichkeit

Die TL Bitumen-StB 07/13 können unter der FGSV-Nr. 794 bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Brigitta Brunner

Ministerialdirektorin


Anlage