2174-A
Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 10. Juni 2020, Az. VI4/6865-1/162
- 1.
- Nr. 7 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 322) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 1 wird die Angabe „31. März 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2020“ ersetzt.
- 1.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.3
- Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 2 und 3.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Werner Zwick
Ministerialdirigent