Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 377 vom 01.07.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2174-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für misshandelte Frauen

2174-A

Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 10. Juni 2020, Az. VI4/6865-1/162

1.
Nr. 7 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 322) wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 wird die Angabe „31. März 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2020“ ersetzt.
1.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.3
Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 2 und 3.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Werner Zwick

Ministerialdirigent