Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung Notfallplan
Corona-Pandemie: Regelungen für Pflegeeinrichtungen vom 22. Mai 2020,
Az. G7VZ-G8000-2020/122-327 und zur Änderung der Allgemeinverfügung
Notfallplan Corona-Pandemie: Regelungen für stationäre Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung vom 22. Mai 2020, Az. G7VZ-G8000-2020/122-328
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 3. Juli 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-393
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 und 3 und des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende
Allgemeinverfügung
- 1.
- Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. Mai 2020, Az. G7VZ-G800-2020/122-327, betreffend Notfallplan Corona-Pandemie: Regelungen für Pflegeeinrichtungen (BayMBl. Nr. 288), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26. Juni 2020, Az. G7VZ-G8000-2020/122-387 (BayMBl. Nr. 369) geändert wurde, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.2 wird aufgehoben.
- 1.2
- Die bisherigen Nrn. 5.3 und 5.4 werden die Nrn. 5.2 und 5.3.
- 2.
- Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. Mai 2020, Az. G7VZ-G800-2020/122-328, betreffend Notfallplan Corona-Pandemie: Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (BayMBl. Nr. 289), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26. Juni 2020, Az. G7VZ-G8000-2020/122-388 (BayMBl. Nr. 370) geändert wurde, wird wie folgt geändert:
- 2.1
- Nr. 5.2 wird aufgehoben.
- 2.2
- Die bisherigen Nrn. 5.3 und 5.4 werden die Nrn. 5.2 und 5.3.
- 3.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 4. Juli 2020 in Kraft.
Begründung
Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde in den Allgemeinverfügungen zur Änderung der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie: Regelungen für Pflegeeinrichtungen und zur Änderung der Allgemeinverfügung Notfallplan-Corona-Pandemie: Regelungen für Behinderteneinrichtungen jeweils die bisherige Nr. 5.3 zusätzlich eingefügt, anstatt die Nr. 5.2 zu ersetzen. Mit den Änderungen wird der Fehler behoben.
gez.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor