Dritte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 12. Dezember 2019, Az. 52b-U4502-2010/3-163
- 1.
- Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2.
- Begründung
1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1 bis 3 der Allgemeinverfügung vom 8. Oktober 2018 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zu den Gewässern zweiter Ordnung Konkretisierungen der Beschreibungen und zu den Wildbächen noch fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 3In der Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung) gab es vier ergänzende Bemerkungen und drei Änderungen der Bezeichnung des Anfangs- oder Endpunkts. 4In der Anlage 2 gab es eine Änderung der Beschreibung des Endpunkts und eine Änderung in den Bemerkungen. 5In die Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten sieben Änderungen der ausgebauten Wildbachstrecken auch insgesamt fünf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen.
- 3.
- Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 8. Oktober 2018 (AllMBl. S. 1116) außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor