Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 391 vom 08.07.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter (m/w/d) an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. Juni 2020, Az. VI.7-BO9001.1-7a.48 340

1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Staatliche Berufsschule II Fürth

Die Staatliche Berufsschule II Fürth führt Klassen in den Berufsfeldern Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 608 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.2
Berufliche Oberschule Ansbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, unter Mitleitung der Beruflichen Oberschule Triesdorf in Weidenbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Ansbach mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 491 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Ansbach mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 96 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachoberschule Triesdorf in Weidenbach mit der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie besuchen im laufenden Schuljahr 211 Vollzeitschüler/Vollzeitschüler. Die Staatliche Berufsoberschule Triesdorf in Weidenbach mit der gleichen Ausbildungsrichtung wird von 16 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2020 an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1
Staatliche Berufsschule I Deggendorf mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

Die Staatliche Berufsschule I Deggendorf führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 2 124 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität wird von 24 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.2
Staatliche Berufsschule Aichach-Friedberg mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege sowie mit Staatlicher Wirtschaftsschule Pöttmes

Die Staatliche Berufsschule Aichach-Friedberg führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 464 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen 93 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule in Pöttmes wird von 38 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Im Schuljahr 2019/20 findet keine Beschulung an der Staatlichen Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung statt.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.3
Staatliche Berufsschule I Ingolstadt

Die Staatliche Berufsschule I Ingolstadt führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 3 075 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen (m/w/d) werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b)
gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c)
von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d)
gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e)
gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Nr. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor