Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 40 vom 29.01.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. Januar 2020, Az. V.10-BP4042.0/86/4

1.Folgende zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:

1.1Deutsche Internationale Schule Djidda, Saudi Arabien

Besetzungsdatum: 1. August 2020
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2020

Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 137
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe/n I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

1.2Deutsche Schule Helsinki, Finnland

Besetzungsdatum: 1. September 2020
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2020

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 663
Schulabschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I
Deutsches Internationales Abitur
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe I)

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I oder II
BesGr. A 13/A 14 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Schulleitererfahrungen sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

2.Die Stelle einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters (m/w/d) in Istanbul, Türkei, ist zu besetzen:

Besetzungsdatum: 1. August 2020 oder zum nächstmöglichen Termin
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2020

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters gehören:

  • Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
  • Begleitung und Unterstützung bei der Erstellung von Schulentwicklungsplanung (z. B. nach einer Bund-Länder-Inspektion)
  • Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung der Region
  • Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
  • Pädagogische Beratung von Schulen im Aufbau
  • Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
  • Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
  • Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der Region und gegebenenfalls im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
  • Regelmäßige Berichterstattung
  • Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

Anforderungsprofil:

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter (m/w/d) gelten:

  • Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt (Sekundarstufe I und/oder II) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)
  • Langjährige Unterrichtserfahrung
  • Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
  • Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
  • Identifikation mit dem Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
  • Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Besoldungsgruppe A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) oder unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
  • Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen

Die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter (m/w/d) soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über

  • Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit,
  • Interkulturelle Kompetenz,
  • Teamfähigkeit,
  • Selbstreflexionsfähigkeit,
  • Durchsetzungsfähigkeit,
  • hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
  • hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen,
  • Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
  • und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK

Ansprechperson für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de
Tel. 022899 358 8729

Ansprechperson für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Anke.Jolk@bva.bund.de
Tel. 022899 358 8727

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter (m/w/d) der Zentralstelle schriftlich in einem Motivationsschreiben mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 4
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle unter www.auslandsschulwesen.de.

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

Herbert Püls

Ministerialdirektor