60-W-11307
Änderung der Bekanntmachung
„Corona-Pandemie: Hygienekonzept Touristische Dienstleister“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Gesundheit und Pflege und für
Wohnen, Bau und Verkehr
vom 8. Juli 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-382
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Gesundheit und Pflege und für Wohnen, Bau und Verkehr „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Touristische Dienstleister“ vom 29. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 305), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Juni 2020 (BayMBI Nr. 367) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Handlungsempfehlungen gelten für touristische Dienstleistungen mit Freizeiteinrichtungen sowie touristische Verkehre (Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Seilbahnen, touristische Reisebusse und touristische Bahnverkehre).“
- 1.2
- Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:
„Touristische Dienstleistungen mit Freizeiteinrichtungen müssen über ein nachvollziehbares, betriebsspezifisches Konzept zur Besucherlenkung verfügen. Zur Gewährleistung der Einhaltung des Mindestabstands ist hier die Höchstgrenze von einem Besucher je 10 qm zugänglicher Fläche verbindlich einzuhalten.“
- 1.3
- Nr. 5.2.3 wird aufgehoben.
- 1.4
- Die Nrn. 5.2.4 bis 5.2.7 werden die Nrn. 5.2.3 bis 5.2.6.
- 1.5
- Nr. 5.3 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 8. Juli 2020 in Kraft.
gez. Dr. Ulrike Wolf Ministerialdirektorin |
gez. Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |
gez. Helmut Schütz Ministerialdirektor |