7074-F
Änderung der Glasfaser/WLAN-Richtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 26. Juni 2020, Az. 75-O 1903-9/74
§ 1
Nr. 8.1 der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) vom 21. August 2019 (BayMBl. Nr. 344) wird wie folgt gefasst:
- „8.1
- 1Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde mit folgenden Unterlagen oder Erklärungen gemäß Nrn. 8.1.1 bis 8.1.6 einzureichen. 2Bewilligungsbehörde ist
- a)
- die örtlich zuständige Regierung für Anträge, die bis einschließlich 31. Juli 2020 eingereicht werden,
- b)
- das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Anträge, die ab dem 1. August 2020 eingereicht werden:“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 20. Juli 2020 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor