Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 457 vom 12.08.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2020.5-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Kommunale Gliederung, Kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen

2020.5-I

Änderung der Bekanntmachung über kommunale Namen,
Hoheitszeichen und Gebietsänderungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 16. Juli 2020, Az. B3-1401-3-2

1.
Die Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek) vom 25. März 2000 (AllMBl. S. 324), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. November 2010 (AllMBl. S. 393) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.5.1 Satz 4 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.5.2 Satz 1 und 4 bis 6 wird jeweils das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.3
In Nr. 1.5.3 Satz 1 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.4
Nr. 1.5.4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Im Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
1.4.2
Spiegelstrich 4 wird wie folgt gefasst:
„–
dem Landesamt für Statistik; diesem ist die Änderungsmitteilung zusätzlich elektronisch an eine vom Landesamt bekannt zu gebende Funktionsadresse zu übermitteln“.
1.4.3
Im Spiegelstrich 5 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.5
In Nr. 2.1.4 Satz 3 wird die Angabe „31. Juli 2009, BGBl I S. 2521“ durch die Angabe „11. Dezember 2018, BGBl I S. 2357“ ersetzt.
1.6
In Nr. 3.1 Satz 3 Spiegelstrich 2 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
1.7
In Nr. 3.2 Satz 4 wird das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.8
Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
1.8.1
In Satz 6 werden die Wörter „Ämter für Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ ersetzt.
1.8.2
In Satz 7 Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation oder das Vermessungsamt“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.9
In Nr. 3.3.4 Satz 4 und 5 wird jeweils das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.10
Nr. 3.5 wird wie folgt geändert:
1.10.1
Satz 5 wird wie folgt geändert:
1.10.1.1
In Buchst. a werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
1.10.1.2
Buchst. c wird wie folgt gefasst:
„c)
dem Landesamt für Statistik, 3fach; diesem ist die Änderungsmitteilung zusätzlich elektronisch an eine vom Landesamt bekannt zu gebende Funktionsadresse zu übermitteln“.
1.10.1.3
In Buchst. d werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.10.1.4
In Buchst. e wird das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
1.10.2
In Satz 10 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 13. August 2020 in Kraft.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor