2020.5-I
Änderung der Bekanntmachung über kommunale Namen,
Hoheitszeichen und Gebietsänderungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 16. Juli 2020, Az. B3-1401-3-2
- 1.
- Die Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek) vom 25. März 2000 (AllMBl. S. 324), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. November 2010 (AllMBl. S. 393) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.5.1 Satz 4 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.5.2 Satz 1 und 4 bis 6 wird jeweils das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.5.3 Satz 1 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 1.5.4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Im Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
- 1.4.2
- Spiegelstrich 4 wird wie folgt gefasst:
- „–
- dem Landesamt für Statistik; diesem ist die Änderungsmitteilung zusätzlich elektronisch an eine vom Landesamt bekannt zu gebende Funktionsadresse zu übermitteln“.
- 1.4.3
- Im Spiegelstrich 5 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 2.1.4 Satz 3 wird die Angabe „31. Juli 2009, BGBl I S. 2521“ durch die Angabe „11. Dezember 2018, BGBl I S. 2357“ ersetzt.
- 1.6
- In Nr. 3.1 Satz 3 Spiegelstrich 2 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
- 1.7
- In Nr. 3.2 Satz 4 wird das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.8
- Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- In Satz 6 werden die Wörter „Ämter für Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ ersetzt.
- 1.8.2
- In Satz 7 Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation oder das Vermessungsamt“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.9
- In Nr. 3.3.4 Satz 4 und 5 wird jeweils das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.10
- Nr. 3.5 wird wie folgt geändert:
- 1.10.1
- Satz 5 wird wie folgt geändert:
- 1.10.1.1
- In Buchst. a werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
- 1.10.1.2
- Buchst. c wird wie folgt gefasst:
- „c)
- dem Landesamt für Statistik, 3fach; diesem ist die Änderungsmitteilung zusätzlich elektronisch an eine vom Landesamt bekannt zu gebende Funktionsadresse zu übermitteln“.
- 1.10.1.3
- In Buchst. d werden die Wörter „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ durch die Wörter „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.10.1.4
- In Buchst. e wird das Wort „Vermessungsamt“ durch die Wörter „Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ersetzt.
- 1.10.2
- In Satz 10 werden die Wörter „Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 13. August 2020 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor