2032.4-I
Änderung der Bestimmungen über die Abfindung
bei Einsätzen und Übungen der Polizei
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 29. Juli 2020, Az. C1-0557-2-2-6
- 1. In Nr. 2.1.3 Satz 2 und 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich der Bestimmungen über die Abfindung bei Einsätzen und Übungen der Polizei vom 7. Mai 2015 (AllMBl. S. 271), die durch die Bekanntmachung vom 7. Juni 2018 (AllMBl. S. 420) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „80“ durch die Angabe „100“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor