73-I
Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen
im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 4. August 2020, Az. B3-1512-30-98
- 1.
- Nr. 7 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 422) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Wortlaut wird Nr. 7.1.
- 1.2
- Folgende Nr. 7.2 wird angefügt:
- „7.2
- Für die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbekanntmachung vom 7. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 422) – für die Nrn. 1.2.7 bis 1.2.12 dieser Bekanntmachung mit Wirkung vom 26. März 2020; im Übrigen mit Wirkung vom 23. Juli 2020 – begonnenen Vergabeverfahren finden die Vergabegrundsätze Anwendung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gegolten haben.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. März 2020 in Kraft.
Michael Ziegler
Ministerialdirigent