Einstufungsprüfung 2021
zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. Juli 2020, Az. VI.5-BS 9202-8-7a.61 180
- 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO), insbesondere nach § 90 FakO.
- 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
- 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
- 4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2021 ist bis spätestens 19. Februar 2021 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
- 5. Die Einstufungsprüfung 2021 findet am
Mittwoch, den 3. März 2021, zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: | 9.30 bis 12.30 Uhr |
Sozialkunde/Geschichte: | 14.00 bis 15.30 Uhr |
- 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor