Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 478 vom 19.08.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2021
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. Juli 2020, Az. VI.5-BS9500-5-7a.61 179

1.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2021 an folgendem Termin statt:

Donnerstag, 10. Juni 2021

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
(9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.

Für andere Bewerberinnen und Bewerber findet zudem am

Montag, 14. Juni 2021

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch

(9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

  • Sozialkunde

(11.15 Uhr bis 12.15 Uhr)

  • Englisch

(13.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

und am

Mittwoch, 16. Juni 2021

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre

(9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

  • Berufs- und Rechtskunde

(11.15 Uhr bis 12.15 Uhr)

statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

Montag, 27. September 2021

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
(9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Für andere Bewerberinnen und Bewerber findet zudem ggf. am

Mittwoch, 29. September 2021

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch

(9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

  • Sozialkunde

(11.15 Uhr bis 12.15 Uhr)

  • Englisch

(13.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

und am

Freitag, 24. September 2021

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre

(9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

  • Berufs- und Rechtskunde

(11.15 Uhr bis 12.15 Uhr)

statt.

2.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
3.
Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2021 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor