Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung
für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen
für Fremdsprachenberufe 2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. August 2020, Az. VI.6-BS9506-9-7b.65 002
- 1.
- Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2020/2021 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 8. Juni 2021 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr 9.30 bis 10.15 Uhr |
Mittwoch, 9. Juni 2021 |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache | 8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr |
Donnerstag, 10. Juni 2021 | Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache | 9.45 bis 11.15 Uhr |
nur für Prüfungs- teilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) |
Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr 9.45 bis 11.15 Uhr |
Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre für Euro-Korrespondenten | 8.15 bis 9.45 Uhr | |
Freitag, 11. Juni 2021 (nur für Prüfungs- teilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) | Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache | 8.15 bis 9.00 Uhr 9.30 bis 10.15 Uhr |
Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespondenten Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten | 8.15 bis 9.45 Uhr 10.15 bis 11.15 Uhr |
- 2.
- Für die Abschlussprüfung 2021 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
- 2.1
- Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl. S. 419, KWMBl. I S. 338), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 234 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98).
- 2.2
- Die Abschlussprüfungen 2021 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
- 2.3
- „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2021 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
- 2.4
- Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 10. März 2021 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.
- 2.5
- Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 35