Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 488 vom 26.08.2020

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

319-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zwischenstaatliche Rechtshilfe

319-J

Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 13. August 2020, Az. D2b - 9101 - I - 9156/2020

1.
Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. Juni 2018 (JMBl. S. 34) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nach „Guinea“ wird eine Zeile „Guyana“ eingefügt. Dort wird in Spalte 2 das Wort „Apostille“ eingefügt.
1.2
Nach „Pakistan“ wird eine Zeile „Palau“ eingefügt. Dort wird in Spalte 2 das Wort „Apostille“ eingefügt.
1.3
Bei „Philippinen“ werden in Spalte 3 nach den Wörtern „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ ein Absatz und die Wörter „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ eingefügt.
1.4
Bei „Schweiz“ werden in Spalte 3, zweiter Absatz die Wörter „im Bundesgesetzblatt 1998 II S. 71 veröffentlicht“ durch die Wörter „im Internet unter https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/1029.pdf abrufbar“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor