Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 503 vom 02.09.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-K

Änderung der Bekanntmachung über Vergütungen
für den nebenamtlichen Unterricht

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen und für Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 29. Juni 2020, Az. II.5-BP4012.2/4

1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch die Gemeinsame Bekanntmachung vom 3. September 2018 (KWMBl. S. 386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2018“ durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
bei a) € 34,11
bei b) € 29,17
bei c) € 24,61
bei d) € 19,85
bei e) € 14,89
1.3
Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2019“ durch die Angabe „1. Januar 2020“ ersetzt.
1.4
In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
bei a) € 35,20
bei b) € 30,10
bei c) € 25,40
bei d) € 20,49
bei e) € 15,37
1.5
Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2020“ durch die Angabe „1. Januar 2021“ ersetzt.
1.6
In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
bei a) € 35,69
bei b) € 30,52
bei c) € 25,76
bei d) € 20,78
bei e) € 15,59
2.
Nrn. 1.1 und 1.2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019, Nrn. 1.3 und 1.4 dieser Bekanntmachung mit Wirkung vom 1. Januar 2020 und Nrn. 1.5 und 1.6 dieser Bekanntmachung treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Herbert Püls

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Harald Hübner

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor