Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. August 2020, Az. V.10-BP4042.0/105/4
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Evangelische Oberschule Kairo, Ägypten
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2021 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 31. Oktober 2020 |
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1 076
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Die Stelle einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters (m/w/d) in Chiang Mai, Thailand, ist zu besetzen:
Besetzungsdatum: | 1. August 2021 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 25. September 2020 |
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters gehören:
Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
Begleitung und Unterstützung bei der Erstellung von Schulentwicklungsplanung (z. B. nach einer Bund-Länder-Inspektion)
Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
Pädagogische Beratung von Schulen im Aufbau
Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der Region und gegebenenfalls im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
Regelmäßige Berichterstattung
Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen
Anforderungsprofil:
Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter gelten:
Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt (Sekundarstufe I und/oder II) oder eine vergleichbare Qualifikation
Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)
Langjährige Unterrichtserfahrung
Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
Identifikation mit dem Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Besoldungsgruppe A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) oder unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
Bereitschaft zur Einarbeitung und Einsatz von virtuellen Formaten (Konferenzen, Webinare) in Beratung und Fortbildung
Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen und/oder Erfahrung aus der Begleitung bzw. Moderation von Schulentwicklungsprozessen als Berater/in und/oder Erfahrung als Evaluatoren/Inspektoren (Qualitätsmanagement)
Die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über:
Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit,
Interkulturelle Kompetenz,
Teamfähigkeit,
Selbstreflexionsfähigkeit,
Durchsetzungsfähigkeit,
hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen,
Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
Arbeitgeberleistungen:
Ansprechperson für Informationen zur Stelle:
E-Mail: Andreas.Mittermair@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-8729
Ansprechperson für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Gabriele.Klug@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-8721
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich in einem Motivationsschreiben mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das
Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 4
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle unter www.auslandsschulwesen.de.
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. August 2020, Az. V.10-BP4042.0/106/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes)
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2021 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 31. Oktober 2020 |
Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 713
Deutsches Sprachdiplom der KMK I und II
Deutsches Internationales Abitur
Landeseigener Schulabschluss Sekundarstufe II
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin