Besetzung von Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d)
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. August 2020, Az. V-BP5001.1-6.76 773
An folgenden Gymnasien ist zum 13. Februar 2021 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d) zu besetzen:
- 1.
- Deutschherren-Gymnasium Aichach
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 670 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
- 2.
- Erasmus-Gymnasium Amberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 440 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
- 3.
- Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
- 4.
- Gymnasium Freyung
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 490 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 5.
- Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 040 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 6.
- Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
- 7.
- Staffelsee-Gymnasium Murnau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 8.
- Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt i.d. Oberpfalz
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 780 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
- 9.
- Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 910 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
- 10.
- Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 240 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
Ihre Aufgaben:
- pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
- Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte
- Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
- erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- hohe Belastbarkeit
- gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
- Identifikation mit dem Schulprofil
Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern (m/w/d) sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die Funktion wird geprägt durch die Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin die Ausübung der Dienstaufsicht und die Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, das Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie die Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterin/des Schulleiters bildet somit die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und von Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage 1 zum KMS vom 28. Februar 2020 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG II-4, Bereich 1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG II-4, Bereich 1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über die/den für das Gymnasium zuständige/n Ministerialbeauftragte/n, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek. vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, sowie mit KMS vom 16. April 2020, Az. II.5-BP4010.2/21/7, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Der/dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
In den Fällen, in denen die bzw. der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diese/diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
bei der/beim zuständigen Ministerialbeauftragten | zwei Wochen |
und zur Vorlage beim Staatsministerium | vier Wochen |
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Herbert Püls
Ministerialdirektor