Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. August 2020, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.78 143
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Aufgabenprofil
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme und Datenbanken (WinSV, Untis, WebUntis, Notenprogramm)
- Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen sowie der Kommunikationsstrukturen der Schule
- Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der MB-Dienststelle, dem Landesamt für Statistik sowie dem Schulaufwandsträger
- Notenmanagement zu Zeugnisterminen und Mitarbeit bei der Zeugniserstellung
- Vorbereitung und Durchführung von Notenkonferenzen
- Planung und Pflege des Terminplans der Schule
- Planung, Organisation und Überwachung der zentralen Prüfungen (Abschlussprüfung, zentrale Leistungserhebungen)
- Organisation der Anmeldungen
- Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Klassenelternabende, Info-Veranstaltungen, etc.)
- Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen
- Mitarbeit bei Einsatz-, Stunden- und der Vertretungsplanung
Vorausgesetzt werden:
- Teamfähigkeit und Führungskompetenz
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen: Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar.
- Bereitschaft, den Digitalisierungsprozess an der Schule aktiv mitzugestalten
- aktive Mitarbeit an gesamtschulischen Aufgaben, insbesondere im Bereich des Medienkonzepts und der Schulentwicklung
- mehrjährige Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Nr. VI.7-BP 9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin