3101-J
Änderung der Bekanntmachung über Datenübertragungsregeln
für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen
Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis
und Vermögensverzeichnisregister
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 17. August 2020, Az. B4 - 1518a - VI - 1186/2016
- 1.
- Die Bekanntmachung über Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister (Bayerische DÜ-Regeln ZenVG) vom 14. Februar 2013 (JMBl. S. 22), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2016 (JMBl. S. 132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„Gegenstand der Datenübertragung ist die Übermittlung von Eintragungsanordnungen und möglicher Korrekturen in das Schuldnerverzeichnis nebst Entscheidung über Rechtsbehelfe, die Einlieferung von Vermögensverzeichnissen, die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister und der laufende Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis.“
- 1.2
- In Nr. 3.2.2 wird im dritten Spiegelstrich das Wort „Strafvollstreckungsbehörden“ durch das Wort „Strafverfolgungsbehörden“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 4.2.1 Abs. 3 wird der Klammerzusatz „(inkl. der bayerischen Gerichtsvollzieher)“ gestrichen.
- 1.4
- In Nr. 4.2.3.1 werden im vierten Spiegelstrich die Wörter „der bayerischen Gerichtsvollzieher und“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2020 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor