Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 526 vom 16.09.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

962-B
  • Verkehrswesen
  • Luftverkehr
  • Anlegung und Betrieb von Flugplätzen

962-B

Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des
Militärflugplatzes Landsberg/Lech

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 26. August 2020, Az. 56-3721.1-1-2

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat den Rechtsstatus des Militärflugplatzes Landsberg/Lech in Penzing für beendet erklärt und den nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich aufgehoben. Das Nähere ergibt sich aus der in der Anlage abgedruckten Öffentlichen Bekanntmachung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr vom 4. August 2020.

Anlage    Schreiben des Luftfahrtamts der Bundeswehr vom 4. August 2020

Helmut Schütz

Ministerialdirektor


Anlage