Änderung der Bekanntmachung
„Corona-Pandemie: Hygienekonzept Messen, Kongresse, Ausstellungen“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
vom 16. September 2020, Az. 62-5760/105/39
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Messen, Kongresse, Ausstellungen“ vom 17. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 419) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2.5 wird wie folgt gefasst:
1An Messeständen kann am Tisch die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m sicher eingehalten werden kann. 2Der Aussteller hat in diesem Fall die Kontaktdaten des Gesprächspartners separat zu erfassen. 3Die Bestimmungen unter Nr. 2.3 gelten entsprechend.
- 1.2
- Nr. 2.9 wird wie folgt gefasst:
Ausschluss vom Besuch der Messe-/Kongressveranstaltungen:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
- 1.3
- Nr. 3.14 wird wie folgt gefasst:
1Bei Kongressen sowie in Vortragsbereichen und (Fach-)Foren hat der Veranstalter durch geeignete Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Zugangskontrollen, entsprechende Bestuhlung) sicherzustellen, dass die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Besuchern eingehalten werden können. 2Die maximal zulässige Teilnehmerzahl richtet sich nach den Vorschriften in § 14a der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. September 2020 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor