220-WK
Änderung der Richtlinien für die Unterstützung
der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten
kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 15. September 2020, Az. K.6-M4635/29
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“) vom 26. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 375) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.1 Satz 4 Halbsatz 1 wird nach dem Wort „noch“ das Wort „mehrheitlich“ eingefügt; in Halbsatz 2 werden die Wörter „die öffentlich institutionell gefördert werden“ durch die Wörter „die zu mehr als 50 Prozent öffentlich institutionell gefördert werden oder ihr Betriebskostendefizit voll von der Sitzkommune ausgeglichen bekommen“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3.3 Satz 1 werden die Wörter „muss mindestens 50 und“ gestrichen.
- 1.3
- In Nr. 4.3.2 Satz 2 wird die Angabe „0 bis 5“ durch die Angabe „bis 5“ und die Angabe „6 bis 10“ durch die Angabe „über 5“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2020 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor