Stellenausschreibung
Es ist demnächst die mit BesGr R 3 bewertete Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Sozialgerichts Landshut (m/w/d) neu zu besetzen.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung sowie eine hinreichende sozialrichterliche Erfahrung über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren vorausgesetzt. Vorausgesetzt wird außerdem eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, beispielsweise als Referatsleitung oder stellvertretende Referatsleitung oder in einer vergleichbaren Funktion im nachgeordneten Geschäftsbereich.
Bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter
https://www.stmas.bayern.de/karriere-ausbildung/index.php#info_datenschutz