Erteilung eines Exequaturs an
Herrn Nobutaka MAEKAWA
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 7. September 2020, Az. A III 2 / Dr 1240-3489-4
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung von Japan in München ernannten Herrn Nobutaka MAEKAWA am 25. August 2020 das Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst den Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Tetsuya KIMURA am 24. November 2017 erteilte Exequatur ist erloschen.
Dr. Alfred Rührmair
Ministerialdirigent