2034.3.1-F
Änderung der Ausbildungsverträgebekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 17. September 2020, Az. 25-P 2518-1/81
§ 1
Die Anlagen 2 und 8 der Ausbildungsverträgebekanntmachung (MABek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 47), die durch Bekanntmachung vom 10. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 426) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
- Anlage 2: Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach dem Gesetz über Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG), für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
- Anlage 8: Ausbildungs- und Studienvertrag mit Auszubildenden/Studierenden nach dem Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b TVdS-L in Verbindung mit dem Gesetz über Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG)