Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 558 vom 30.09.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 0762C3ACE74D29B6B6FFB194585F6E51869DE579D8B11CD2A586384E21E60479

Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. September 2020, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.69 708

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Berufliche Oberschule Freising, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Aufgabenbeschreibung:

  • Verwaltung und Organisation des Schülerbestandes
  • Pflege und Bedienung der entsprechenden IT-Programme und Datenbanken, hierzu gehören insbesondere die Schülerdatei WinSD und das Notenprogramm
  • Vorbereitung und Durchführung von Notenkonferenzen
  • Erstellen von Zeugnissen und Bescheiden
  • Erstellen von schülerbezogenen Statistiken in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der MB-Dienststelle und dem Landesamt für Statistik
  • Implementierung des Infoportals
  • Unterstützung bei der Vertretungsplanung

Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen, organisatorischen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägter Führungskompetenz. Zudem sollte die Person über ein sicheres und überzeugendes Auftreten auch vor großen Gruppen verfügen. Die Bereitschaft einen aktiven Part bei gesamtschulischen Aufgaben zu übernehmen, die weitere Schulentwicklung zu unterstützen sowie zu enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den sonstigen Funktionsträgern und dem Kollegium wird vorausgesetzt.

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerisches Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.

Herbert Püls

Ministerialdirektor