2230.1.1.0-K
Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen
nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Rahmenhygieneplan Schulen)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus
und für Gesundheit und Pflege
vom 2. Oktober 2020, Az. II.1-BS4363.0/210/4
1Die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege erlassen zum Vollzug von § 16 Abs. 1 Satz 2 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen (Rahmenhygieneplan Schulen). 2Der Rahmenhygieneplan Schulen wird in der Anlage bekannt gemacht.
3Diese Bekanntmachung tritt am 2. Oktober 2020 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor